Allgemeine Geschäftsbeding­ungen

  1. Ihr Auftrag wird ausgeführt nach vorheriger schriftlicher Bestellung mit den aufgeführten Einzelpositionen und einer bestätigten Teilnehmerzahl wie in der Auftragsbestätigung vermerkt. Korrekturen sind umgehend mitzuteilen. Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn können Änderungen, die eine Minderung der Personenzahl betreffen, nicht mehr berücksichtigt werden, evtl. anfallende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
  2. Mit Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Rechnung von 50% der im Angebot aufgeführten Kosten. Der Restbetrag wird Ihnen nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist binnen des auf der Rechnung angegebenen Zahlungszieles fällig!
  3. Rücktritt: Grundsätzlich ist Schlechtwetter kein Stornierungsgrund.  Bei Nichtantritt wird der volle Rechnungsbetrag erhoben. Rücktrittspauschalen ab Buchung: 50% des Betrages bis 7 Tage vor Leistungsbeginn, 80% des Betrages bei 6-1 Tag vor Leistungsbeginn
  4. Kurzfristige Änderungen, die nach dem Ermessen der jeweiligen Projektleiter zum besseren Ablauf und zu einer höheren Sicherheit Ihrer Veranstaltung beitragen, behält sich die Agentur vor, vorausgesetzt es entstehen keine Mehrkosten über 10% des vereinbarten Auftragswertes. Grundsätzlich sind wir bemüht jede Änderung mit einer verantwortlichen Person vor Ort abzusprechen. Benennen Sie uns hierfür einen Ansprechpartner mit Entscheidungsgewalt, der vor Ort anwesend ist!
  5. Höhere Gewalt: Benachteiligungen/Störungen/Verzögerungen (bspw. Unfall, Stau, Wetter) Ihrer Veranstaltung, die nicht unter direktem Einfluss der Agentur MEET in MOTION stehen, berechtigen Sie nicht zum Abzug von Kosten!
  6. Es wird keine Verantwortung bei Unfällen übernommen, sofern Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert wurden.
  7. Physiologische und Psychologische Insuffizienzen von Veranstaltungsteilnehmern sind uns von Ihnen als Vertragspartner im Vorfeld mitzuteilen. Bei Zweifeln über die mögliche Teilnahme an körperlichen Aktivitäten sind die Teilnehmer selbst verpflichtet gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen. Bei Veranstaltungen, bei denen stehende oder fließende Gewässer mit Booten befahren werden, sind die Teilnehmer, die nicht schwimmen können, verpflichtet, die Agentur davon in Kenntnis zu setzen und ggf. zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung (z.B. Schwimmwesten) während des gesamten Aufenthalts auf/in dem Wasser zu tragen.
  8. Bei Einbindung Dritter in die Veranstaltung (z.B. Autovermieter, Flugservice, Motorschifffahrten) gelten zusätzlich deren Geschäftsbedingungen und im Schadensfall sind Ansprüche an diese direkt zu stellen. MEET in MOTION ist in diesem Fall von der Haftung ausgeschlossen.
  9. Sie erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung gemachte Fotos in MEET in MOTION Printprodukten sowie auf der Internetseite veröffentlicht werden.

 

Salvatorische Klausel:  Diese Angebotsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in Ihren übrigen Teilen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg in zulässiger Weise möglichst nahe kommen.